AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Musikauftritte von Künstlerin Susan P.
Stand: 2025
Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als anerkannt. Sie bilden den verbindlichen Bestandteil jeder Auftragsbestätigung der Künstlerin Susan P. Zusätzliche Vereinbarungen – insbesondere zu technischen Anforderungen oder Ablaufdetails – werden schriftlich ergänzend festgehalten.
1. Leistung
Die Leistung der Künstlerin umfasst einen Musikauftritt als Solo-Künstlerin („Susan P.“) oder in einer Formation mit weiteren Künstler:innen (z. B. DJ, Sänger:in, Musiker:in). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Vereinbarung.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme durch die Künstlerin zustande; dies kann per E-Mail oder formeller Auftragsbestätigung erfolgen. Eine Terminreservierung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung der Künstlerin als verbindlich.
2. Auftrittsbedingungen
Der Auftraggeber stellt eine geeignete Bühne bzw. Auftrittsfläche zur Verfügung:
• Solo: mind. 4 m² (eben, stabil, trocken)
• Formation (z. B. mit DJ, Sänger:in): mind. 6 m²
Größere Formationen werden vorab abgestimmt.
Die Auftrittsfläche muss während der Darbietung frei von Gästen und Personal sein und ausreichende Bewegungsfreiheit bieten. Unstabile, feuchte, verschneite oder geneigte Untergründe sind unzulässig.
Eine funktionierende, sichere und ausreichend abgesicherte Stromversorgung (230 V) ist direkt am Auftrittsort bereitzustellen. Ein Tisch oder eine geeignete Ablage wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Ist eine direkte Zufahrt nicht möglich, organisiert der Auftraggeber auf eigene Kosten einen Transport (z. B. Shuttle, Taxi, Gondel, Boot) sowie notwendige Zufahrtsgenehmigungen, Tickets, Maut- oder Parkgebühren.
Bei Outdoor-Veranstaltungen muss die Auftrittsfläche bei direkter Sonne, Regen oder starkem Wind überdacht bzw. geschützt sein. Bei Temperaturen unter 15 °C ist eine Rücksprache notwendig; geeignete Heizquellen sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Das Wetterrisiko liegt vollständig beim Auftraggeber. Witterungsbedingte Unterbrechungen oder Ausfälle begründen keinen Anspruch auf Honorarminderung.
Die Künstlerin ist in der Regel 1 Stunde vor Auftrittsbeginn vor Ort. Eine frühere Anwesenheit wird vorab vereinbart und mit EUR 90 netto pro Stunde verrechnet.
3. Verpflegung & Unterkunft
Speisen und Getränke im üblichen Rahmen sind für die Künstlerin sowie mitgebrachte Dienstleister:innen (DJ, Techniker, Fahrer:in) kostenfrei bereitzustellen.
Bei notwendiger Übernachtung organisiert der Auftraggeber auf eigene Kosten eine geeignete Unterkunft (Einzel- oder Doppelzimmer) inkl. Frühstück und Parkmöglichkeit.
4. Ablauf, Verzögerungen & Verlängerung
Verzögerungen im Ablauf (z. B. verspäteter Beginn, Reden, Einlagen oder organisatorische Änderungen des Auftraggebers) führen nicht automatisch zu einer Verlängerung der Spielzeit. Die ursprünglich vereinbarte Endzeit bleibt verbindlich.
Eine Verkürzung der Darbietung durch den Auftraggeber – aus organisatorischen, witterungsbedingten oder internen Gründen – berechtigt nicht zur Honorarminderung.
Verlängerungen über die vereinbarte Spielzeit hinaus sind nur nach vorheriger Zustimmung der Künstlerin möglich und werden mit EUR 90 netto pro Stunde verrechnet. Die Künstlerin entscheidet situativ, ob eine Verlängerung aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen durchführbar ist.
5. Werbung & Namensnennung
Bei Ankündigungen, Moderationen sowie auf Print- oder Onlinemedien ist der korrekte Name zu verwenden: „Saxophonistin Susan P.“ oder „Susan P.“
Die Bewerbung anderer Veranstaltungen unter Verwendung des Namens, Bildmaterials oder musikalischer Darbietungen der Künstlerin ist untersagt, sofern sie dort nicht selbst auftritt. Dies gilt auch für die Nutzung von Archivmaterial aus früheren Auftritten.
Veranstaltungen mit politischem oder religiösem Hintergrund sind im Vorfeld bekannt zu geben und benötigen die schriftliche Zustimmung der Künstlerin.
6. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen des Auftritts durch den Auftraggeber oder Dritte sind zulässig, sofern der Künstlerin auf Anfrage eine Kopie für eigene Zwecke (z. B. Social Media, Promotion) zur Verfügung gestellt wird.
Die Künstlerin darf selbst erstellte oder überlassene Aufnahmen zu Werbezwecken verwenden. Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben unberührt.
Bei Veröffentlichungen durch den Auftraggeber ist auf Anfrage ein entsprechender Bildnachweis zu nennen.
7. Haftung
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Person oder am Equipment der Künstlerin, sofern diese durch den Auftraggeber selbst, dessen Mitarbeitende oder Gäste verursacht wurden.
Der Auftraggeber gewährleistet eine ordnungsgemäße, sichere und technisch einwandfreie Infrastruktur (insbesondere standsichere Bühne bzw. Auftrittsfläche, sichere Zuleitungen, abgesicherte Stromkreise und Schutzvorrichtungen).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die persönliche Sicherheit der Künstlerin zu sorgen und sie vor Belästigungen, Tumulten, aggressivem Verhalten oder sonstigen Gefährdungen zu schützen. Bei sicherheitsrelevanten Risiken ist die Künstlerin berechtigt, die Darbietung zu unterbrechen oder abzubrechen. Die Einschätzung der Zumutbarkeit obliegt ausschließlich der Künstlerin.
Für Schäden oder Leistungsausfälle, die auf technische Mängel, Stromschwankungen, mangelhafte Aufbauten oder sonstige infrastrukturelle Probleme zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
Die Künstlerin haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. technische Störungen der Veranstalter-Infrastruktur, höhere Gewalt, extreme Witterung).
8. Rücktritt & Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren:
• bis 12 Wochen vor Auftritt: 30 %
• 12 bis 6 Wochen vor Auftritt: 60 %
• ab 6 Wochen vor Auftritt: 100 % der vereinbarten Gage
Maßgeblich ist das Datum des schriftlichen Eingangs.
Ein Vertrag gilt als gegenstandslos, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen unterzeichnet zurücksendet.
Witterungsbedingte Absagen, Ablaufänderungen oder Wartezeiten, die nicht von der Künstlerin verursacht wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Höhere Gewalt
Bei Ausfall des Auftritts aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit) sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die Künstlerin informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich – ohne Verpflichtung – um gleichwertigen Ersatz.
10. Öffentliche Veranstaltungen & Abgaben
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung (z. B. AKM, GEMA, SUISA) verantwortlich und trägt sämtliche damit verbundenen Kosten.
11. Zusatz-Dienstleister:innen
Extern beauftragte Dienstleister:innen (z. B. Sänger:in, Musiker:in) agieren eigenverantwortlich. Die Künstlerin haftet nicht für deren Leistungen, Pünktlichkeit oder Technik.
Bei Buchungen als Formation (z. B. mit DJ, Sänger:in oder weiteren Musiker:innen) gelten diese AGB für alle beteiligten Acts gleichermaßen.
12. Sonstiges
Die Künstlerin gewährleistet eine professionelle Darbietung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für individuelle Geschmacksfragen oder subjektive Publikumserwartungen.
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist A-6020 Innsbruck.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtskonforme Ersatzregelung zu vereinbaren.
Technical Rider:
Zufahrt & Parken
Der Auftraggeber stellt eine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Ausladen sowie einen reservierten Parkplatz inkl. Parkticket für ein bis zwei Fahrzeuge zur Verfügung.
Witterungsschutz
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist die Auftrittsfläche bei direkter Sonneneinstrahlung, Regen oder starkem Wind entsprechend zu beschatten oder zu überdachen.
Gastbeiträge & Einspielungen
Wenn ein Gast im Rahmen der Veranstaltung einen musikalischen Beitrag oder eine Rede halten möchte, ist dies spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mit der Künstlerin abzustimmen.
Für musikalische Einspielungen ist das Playback spätestens eine Woche vor der Veranstaltung elektronisch zu übermitteln (z. B. via WeTransfer oder Filemail). Das Einspielen von USB-Sticks vor Ort ist aus technischen Gründen ausgeschlossen.
Fremdzugriffe auf Tonanlage
Die Audioanlage der Künstlerin (bzw. des Duos) darf ausschließlich durch autorisierte Personen bedient werden.
Eine Audioabnahme (z. B. durch Videograf:innen oder externe Technik) ist nur im Rahmen des Soundchecks und nach vorheriger Absprache möglich.
Eingriffe während des laufenden Betriebs sind ausdrücklich untersagt.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unbefugte Eingriffe oder unsachgemäße Verwendung der Technik durch Dritte aus seinem Umfeld (z. B. Gäste, vom Auftraggeber beauftragte Techniker, Videografen etc.) entstehen.
Flexibilität
Die Künstlerin und ihr DJ-Partner sind stets bemüht, auf individuelle Wünsche Rücksicht zu nehmen. Gleichwohl behalten sie sich vor, technische oder organisatorische Anforderungen abzulehnen, wenn diese den reibungslosen Ablauf, die Funktionalität der Technik oder die Qualität der Darbietung gefährden könnten.