AGB
Diese AGBs sind ein Bestandteil der Auftragsbestätigung mit der Künstlerin Susan P.
Die anderen Punkte der Verträge sind individuelle Vertragsbestandteile und variieren dementsprechend.
Leistung
Die Leistung der Künstlerin Susan P. umfasst einen Musikauftritt. Der genaue Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Künstlerin. Verträge zwischen der Künstlerin und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch die Künstlerin zustande. Dies gilt in Form einer Auftragsbestätigung oder auch in Form einer Email.
Auftrittsbedingungen
Der Auftraggeber organisiert für die Künstlerin eine Bühne oder Podest in Größe von min. 1,5 m2 sowie Stromversorgung und einen Tisch am Auftrittsort. Andere Auftrittsplätze nur nach Rücksprache und Einverständnis mit der Künstlerin. Jeder Auftrittsplatz bietet für die Künstlerin Bewegungsfreiheit zum Performen und ist frei von Bedienungspersonal oder Gästen. Musik-Auftritt im Freien bei Temperaturen unter 15 Grad Celsius bedarf der Rücksprache und Zustimmung der Künstlerin (Intonation temperaturabhängig, eventuelle Aufstellung von Heizstrahlern o.ä.).
Sollte eine Zufahrt zum Musikauftritts-Ort für die Künstlerin mit ihrem PWK nicht möglich sein, so stellt und organisiert der Auftraggeber eine sichere Zufahrt (Shuttle, Taxi o.ä.). Bei einer Gondel- oder Bootsfahrt stellt und organisiert der Auftraggeber ein Ticket für die Künstlerin (hin & retour). Zulässige Parkplätze am Auftrittsort werden vom Auftraggeber organisiert, erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise, Park- oder Mautgebühren sowie Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Künstlerin ist in der Regel eine (1) Stunde vor Auftrittsbeginn vor Ort; eine frühere Anwesenheit muss mit der Künstlerin abgesprochen werden und bedarf ihrer Zustimmung; Wartezeiten können von Künstlerin in Rechnung gestellt werden (Anhaltspunkt: EUR 90/Std.).
Private Feiern: Der Grundpreis beträgt € 350 netto; dieser deckt die Anwesenheit und Spielbereitschaft der Künstlerin für max. eine Stunde ab.
Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Künstlerin und eine Begleitperson (nach Bedarf: Fahrer/in, Betreuer/in) frei. Im Falle eines Übernachtungswunsches seitens der Künstlerin gewährt der Auftraggeber der Künstlerin (und bei Bedarf der Begleitperson) Übernachtung mit Frühstück im Einzel- (bzw. Doppel)zimmer inkl. Parkgebühren.
Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen jeglicher Art seitens des Veranstalters (Ansprachen, Einlagen, verspäteter Beginn usw.) führt dies keinesfalls zu einer Verlängerung der vereinbarten Spieldauer. Ebenfalls führt eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter in keinem Fall zu einer Minderung der vereinbarten Gage. Verlängerungen der Spielzeit müssen mit der Künstlerin abgesprochen werden, bedürfen ihrer Zustimmung und werden in Rechnung gestellt (Anhaltspunkt: € 90/Std.).
Die Buchung der Künstlerin für eine Veranstaltung bedeutet nicht, dass diese die Veranstaltung oder das Produkt automatisch bewirbt / promotet. Jede Art von werbendem Einsatz muss mit der Künstlerin gesondert vereinbart werden.
Verwendung von Namen, Bild, Musik und Darbietungen der Künstlerin
Falls nicht anders schriftlich kommuniziert: Bei Ankündigung, Berichterstattung, Nachberichterstattung in Printmedien (wie Magazine, Zeitungen, Kataloge, Plakate), Social Media (wie Facebook, Instagram) und elektronischen Medien (wie TV, Radio, Website) sowie bei Live-Ankündigungen des Auftritts durch einen Moderator / Veranstalter hat der Auftraggeber für eine korrekte Namensnennung zu sorgen: „Saxophonistin Susan P.“ bzw. „Susan P.“.
Es ist ausdrücklich untersagt, den Namen, das Bild, die Musik oder sonstige Darbietungen der Künstlerin ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung für die Bewerbung oder Ankündigung von Veranstaltungen zu verwenden, bei denen sie nicht persönlich auftritt. Dies umfasst auch die Nutzung von Foto- und Videomaterial von früheren Veranstaltungen, um andere Veranstaltungen zu bewerben, bei denen die Künstlerin nicht auftritt.
Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe)zwecken dienen, ist dies der Künstlerin vor der Beauftragung bzw. dem Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen und bedarf ihrem schriftlichen Einverständnis.
Fotos & Video
Sollte der Auftraggeber den Auftritt mitfilmen oder mitfilmen lassen, so erhält die Künstlerin auf Wunsch eine Kopie dieses Videomitschnittes mit dem Einverständnis, es für eigene Promotionzwecke verwenden zu dürfen. Fotos und Videos, die die Künstlerin vom Veranstalter oder Dritten zur Verfügung gestellt bekommt oder selber macht, sind für sie frei zur Verwendung für ihre Homepage, Social Networks oder Werbezwecke.
Haftung und Gewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Künstlerin und verpflichtet sich, Raufereien und Tumulte von der Künstlerin fernzuhalten bzw. schnellstmöglich zu beseitigen. Schäden, die vom Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Gästen gegenüber der Künstlerin und ihrem Equipment entstehen, trägt der Auftraggeber.
Kündigung und Rücktritt
Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Künstlerin nach folgender Staffelung zu zahlen: Bei Stornierung nach Auftragsfixierung und bis zu 12 Wochen vor dem Auftritt fallen für den Auftraggeber 30%, zwischen 12. und 6. Woche 60%, danach 100% des Gesamtbetrags an.
Ein von der Künstlerin unterzeichneter Vertrag verliert seine Gültigkeit, wenn der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen keine Gegenzeichnung leistet.
Vergütung erfolgt auch trotz frühzeitigen Abbruchs der Veranstaltung (z.B. durch schlechte Witterungsverhältnisse) o.ä.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Künstlerin nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Höhere Gewalt
Sollte durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, usw.) das Engagement entfallen, kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche finanzieller Natur geltend machen. In diesem Fall verpflichtet sich die Künstlerin, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sonstige Leistung vom Auftraggeber
Veranstaltungen außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Behördliche Anmeldungen, Auflagen und Abgaben (AKM, Suissa, GEMA, Ausländersteuer ect.) dafür trägt der Auftraggeber.
Sonstiges
Die Künstlerin gewährleistet eine professionelle Darbietung, ist aber nicht für Geschmacksfragen und bestimmten Publikumserfolg verantwortlich.
Zusatz-Dienstleister:in (DJ, Moderator:in, Sänger:in, Musiker:in, Fotograf:in uws.):
Die Künstlerin übernimmt keine Haftung für Zusatz-Dienstleister:in in Bezug auf deren pünktliches Erscheinen, technische Ausrüstung, Leistung oder ähnliches.
Ebenso haftet die Künstlerin nicht für Zusagen oder Absagen von Dritten (Auftraggeber, Kunden) an Zusatz-Dienstleister:in. Aus diesem Grund empfiehlt Künstlerin ihren Zusatz-Dienstleister:in und Dritten (Auftraggeber, Kunden) eine direkte Auftragsbestätigung zwischen ihnen beiden einzuholen.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: A-6020 Innsbruck