AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Musikauftritte von Künstlerin Susan P. (Solo und mit DJ)

Stand: 2025

Diese AGB bilden den verbindlichen Hauptbestandteil der Auftragsbestätigung mit der Künstlerin Susan P.
Zusätzliche Vereinbarungen – etwa zu besonderen technischen Anforderungen oder Ablaufdetails – werden im Einzelfall ergänzend festgehalten.

Leistung
Die Leistung der Künstlerin Susan P. umfasst einen Musikauftritt als Solo-Künstlerin oder im Duo mit einem DJ (z. B. DJ Gerry Playa). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung oder Vereinbarung.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme durch die Künstlerin zustande – dies kann in Form einer Auftragsbestätigung oder durch E-Mail erfolgen. Eine Terminreservierung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Künstlerin als verbindlich.

Auftrittsbedingungen
Der Auftraggeber organisiert für die Künstlerin eine geeignete Bühne oder Auftrittsfläche (mind. 1,5 m² bei Solo-Auftritten, mind. 5 m² bei Duo-Auftritten mit DJ) sowie eine funktionierende Stromversorgung direkt am Auftrittsort. Ein Tisch oder eine geeignete Ablage wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Der Auftrittsbereich muss frei von Gästen und Personal sein und der Künstlerin ausreichende Bewegungsfreiheit bieten. Bei Outdoor-Veranstaltungen unter 15 °C ist eine Rücksprache mit der Künstlerin erforderlich. Die Bereitstellung geeigneter Heizquellen (z. B. Heizstrahler) liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Ist eine direkte Zufahrt mit dem PKW der Künstlerin nicht möglich, organisiert der Auftraggeber auf eigene Kosten einen Transport (z. B. Shuttle, Taxi, Gondel, Boot) sowie ggf. erforderliche Tickets, Zufahrtsgenehmigungen, Parkausweise, Maut- oder Parkgebühren.

Die Künstlerin ist in der Regel 1 Stunde vor Auftrittsbeginn vor Ort. Eine frühere Anwesenheit muss gesondert vereinbart werden und kann mit EUR 90 netto pro Stunde in Rechnung gestellt werden.

Verpflegung & Unterkunft
Speisen und Getränke im üblichen Rahmen sind für die Künstlerin sowie sämtliche mitgebrachten Dienstleister:innen (z. B. DJ, technischer Helfer, Fahrer:in) kostenfrei bereitzustellen.

Bei notwendiger Übernachtung organisiert der Auftraggeber eine geeignete Unterkunft (Einzel- oder Doppelzimmer) inkl. Frühstück und Parkmöglichkeit für die Künstlerin und alle eingesetzten Begleitpersonen.

Ablauf, Verzögerungen & Verlängerung
Verzögerungen durch den Veranstalter (z. B. Reden, verspäteter Beginn, Einlagen) führen nicht zu einer automatischen Verlängerung der Spielzeit.
Eine Verkürzung des Auftritts durch den Veranstalter (z. B. wegen Wetter, interner Entscheidungen) berechtigt nicht zur Reduktion des Honorars.

Verlängerungen sind nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Künstlerin möglich und werden mit EUR 90 netto pro Stunde verrechnet.

Werbung & Namensnennung
Bei Ankündigungen, Moderationen, Print- oder Onlinemedien ist der korrekte Name zu verwenden:
„Saxophonistin Susan P.“ bzw. „Susan P.“
Die Bewerbung anderer Veranstaltungen unter Verwendung von Namen, Bild, Musik oder sonstigen Darbietungen der Künstlerin ist ausdrücklich untersagt, sofern diese dort nicht persönlich auftritt. Dies gilt auch für die Nutzung von Archivmaterial aus vergangenen Auftritten.

Veranstaltungen mit politischem oder religiösem Hintergrund sind der Künstlerin im Vorfeld bekannt zu geben und bedürfen ihrer schriftlichen Zustimmung.

Foto- und Videoaufnahmen
Video- oder Fotoaufnahmen des Auftritts durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur zulässig, sofern die Künstlerin auf Anfrage eine Kopie zur eigenen Nutzung (z. B. Promotion, Social Media) erhält.
Die Künstlerin darf selbst erstellte oder zur Verfügung gestellte Aufnahmen zu Werbezwecken verwenden. Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben unberührt.

Bei Veröffentlichungen durch den Auftraggeber ist auf Anfrage ein entsprechender Bildnachweis zu nennen.

Haftung
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Person oder dem Equipment der Künstlerin, sofern diese durch ihn selbst, durch Mitarbeitende oder Gäste verursacht wurden.
Die Künstlerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Sicherheit der Künstlerin zu sorgen und diese vor Belästigungen, Tumulten oder körperlichen Gefährdungen zu schützen.

Rücktritt & Stornierung
Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 12 Wochen vor Auftritt: 30 %
  • zwischen 12. und 6. Woche: 60 %
  • ab 6 Wochen vor Auftritt: 100 % der vereinbarten Gage

Maßgeblich ist das Datum des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei der Künstlerin.
Ein Vertrag gilt als gegenstandslos, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen gegenzeichnet.
Witterungsbedingte Absagen, Ablaufänderungen oder Wartezeiten, die nicht durch die Künstlerin verursacht wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Höhere Gewalt
Bei Ausfall des Auftritts durch höhere Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit) kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Künstlerin informiert den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich und bemüht sich – ohne rechtliche Verpflichtung – um gleichwertigen Ersatz.

Öffentliche Veranstaltungen & Abgaben
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung (z. B. bei AKM, GEMA, SUISA, Finanzbehörden etc.) verantwortlich und trägt alle diesbezüglichen Abgaben, insbesondere bei öffentlichen Auftritten außerhalb des privaten Rahmens.

Zusatz-Dienstleister:innen
Sofern externe Dienstleister:innen (z. B. Sänger:in) auf Empfehlung der Künstlerin zum Einsatz kommen, erfolgt deren Beauftragung eigenverantwortlich durch den Auftraggeber. Die Künstlerin haftet nicht für Leistungen, Pünktlichkeit, Technik oder Ausfälle dieser Personen. Es wird empfohlen, direkte Vereinbarungen mit diesen Drittpersonen abzuschließen.

Bei einem DJ, der im Duo gemeinsam mit der Künstlerin gebucht wird, gelten die AGB – insbesondere die technischen Anforderungen und Auftrittsbedingungen – gleichermaßen für beide Acts.

Sonstiges
Die Künstlerin gewährleistet eine professionelle Darbietung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für individuelle Geschmacksfragen oder subjektive Publikumserwartungen.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist A-6020 Innsbruck.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtskonforme Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.


Technical Rider:

Auftrittsfläche
Die Künstlerin benötigt eine ebene und trockene Auftrittsfläche.
Solo-Performance: 4 m²
Duo mit DJ: 5–6 m²
Diese Fläche muss während des gesamten Auftritts frei von Gästen, Personal und unbefugtem Zugang sein. Hügeliges Gelände, nasser oder verschneiter Boden sowie unstabile Untergründe sind unzulässig.

Zufahrt & Parken
Der Auftraggeber stellt eine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Ausladen sowie einen reservierten Parkplatz inkl. Parkticket für ein bis zwei Fahrzeuge zur Verfügung.

Witterungsschutz

Bei Open-Air-Veranstaltungen ist die Auftrittsfläche bei direkter Sonneneinstrahlung, Regen oder starkem Wind entsprechend zu beschatten oder zu überdachen.

Stromversorgung
Ein funktionierender Stromanschluss (230 V, Schuko-Steckdose) muss direkt an der Bühne oder dem Auftrittsort vorhanden sein. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für eine sichere und stabile Stromversorgung.

Gastbeiträge & Einspielungen
Wenn ein Gast im Rahmen der Veranstaltung einen musikalischen Beitrag oder eine Rede halten möchte, ist dies spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mit der Künstlerin abzustimmen.
Für musikalische Einspielungen ist das Playback spätestens eine Woche vor der Veranstaltung elektronisch zu übermitteln (z. B. via WeTransfer oder Filemail). Das Einspielen von USB-Sticks vor Ort ist aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Fremdzugriffe auf Tonanlage
Die Audioanlage der Künstlerin (bzw. des Duos) darf ausschließlich durch autorisierte Personen bedient werden.
Eine Audioabnahme (z. B. durch Videograf:innen oder externe Technik) ist nur im Rahmen des Soundchecks und nach vorheriger Absprache möglich.
Eingriffe während des laufenden Betriebs sind ausdrücklich untersagt.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unbefugte Eingriffe oder unsachgemäße Verwendung der Technik durch Dritte aus seinem Umfeld (z. B. Gäste, vom Auftraggeber beauftragte Techniker, Videografen etc.) entstehen.

Flexibilität

Die Künstlerin und ihr DJ-Partner sind stets bemüht, auf individuelle Wünsche Rücksicht zu nehmen. Gleichwohl behalten sie sich vor, technische oder organisatorische Anforderungen abzulehnen, wenn diese den reibungslosen Ablauf, die Funktionalität der Technik oder die Qualität der Darbietung gefährden könnten.

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